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1. April 2026

Was zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege? SGB XI einfach erklärt

Pflegefachkraft bei der häuslichen Pflege einer Seniorin

Die meisten Familien lassen bares Geld liegen – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil ihnen niemand erklärt hat, was ihnen zusteht. Wer pflegt zuhause und einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf mehrere Leistungen gleichzeitig. Dieser Artikel erklärt, welche das sind, was sie kosten und was die Pflegekasse übernimmt – in verständlichen Worten, ohne Juristendeutsch.

Die Grundregel: Pflegekasse zahlt erst ab einem Pflegegrad

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) setzen voraus, dass der Medizinische Dienst einen Pflegegrad anerkannt hat. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte ihn so bald wie möglich beantragen – denn Leistungen werden nur ab dem Antragsdatum gewährt, nicht rückwirkend.

Ab Pflegegrad 1 gibt es erste Leistungen wie den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 werden Pflegesachleistungen möglich – also die direkte Abrechnung eines Pflegedienstes mit der Kasse, ohne dass Sie als Familie vorstrecken müssen.

Pflegegeld: Anerkennung für pflegende Angehörige

Wenn Ihre Familie die Pflege hauptsächlich selbst übernimmt – ohne professionellen Pflegedienst – zahlt die Pflegekasse direkt Pflegegeld an die pflegebedürftige Person. Das Geld kann dann als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben werden.

Die monatlichen Beträge seit der PUEG-Erhöhung 2025:

  • Pflegegrad 2: 347 €/Monat
  • Pflegegrad 3: 599 €/Monat
  • Pflegegrad 4: 800 €/Monat
  • Pflegegrad 5: 990 €/Monat

Das Pflegegeld ist zweckgebunden, muss aber nicht belegt werden – kein Nachweis, wofür es ausgegeben wurde. Es wird monatlich direkt auf das Konto überwiesen. Die nächste planmäßige Erhöhung ist frühestens 2028 vorgesehen.

Pflegesachleistungen: Ein Profi kommt zu Ihnen nach Hause

Wer statt Pflegegeld einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst – wie Pflegedienst Jakopaschke² in Ludwigsfelde – beauftragt, nutzt sogenannte Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts – oder nur dann etwas, wenn der Bedarf das Kassenbudget übersteigt.

Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen ab 2025:

  • Pflegegrad 2: 796 €/Monat
  • Pflegegrad 3: 1.497 €/Monat
  • Pflegegrad 4: 1.859 €/Monat
  • Pflegegrad 5: 2.299 €/Monat

Kombination ist möglich. Wer das Pflegesachleistungsbudget nicht vollständig ausschöpft, bekommt einen Teil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt – das nennt sich Kombinationsleistung. Typisch für Familien, die teils selbst, teils über einen Pflegedienst pflegen.

131 Euro extra – den die meisten vergessen

131 €
Entlastungsbetrag pro Monat – steht ab Pflegegrad 1 zu, zusätzlich zu allen anderen Leistungen. Schätzungsweise 40 % der berechtigten Familien rufen diesen Betrag nie ab – weil sie nicht wissen, dass er existiert.

Der Entlastungsbetrag ist kein Bargeld, sondern ein Leistungsbudget: Er kann für Betreuungsleistungen, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe oder anerkannte Angebote eingesetzt werden. Pflegedienst Jakopaschke² ist berechtigt, diese Leistungen direkt abzurechnen.

Wichtig: Nicht genutztes Budget kann monatsübergreifend angespart werden – innerhalb des Kalenderjahres. Wer im ersten Halbjahr nichts abruft, kann das Budget im zweiten Halbjahr noch einsetzen.

Was die Krankenkasse zusätzlich zahlt

Neben der Pflegekasse zahlt auch die Krankenkasse (SGB V) für bestimmte medizinische Leistungen zuhause – ganz unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (ähnlich wie ein Rezept).

Leistungen, die die Krankenkasse übernimmt:

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Medikamentengabe – Injektionen, Insulingaben, Infusionen
  • Blutzuckerkontrolle und Blutdruckmessen
  • Katheterversorgung und Stomapflege
  • Anlegen von Kompressionsverbänden

Diese Leistungen kosten Sie nichts. Der Hausarzt stellt die Verordnung aus, der Pflegedienst kommt vorbei und rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Kein Eigenanteil, keine Vorstreckung.

So sieht das in der Praxis aus

Frau K. aus Ludwigsfelde hat Pflegegrad 3 und Bluthochdruck. Ihre Tochter lebt eine Stunde entfernt. Jeden Morgen kommt unsere Pflegefachkraft: Sie hilft beim Waschen und Anziehen – das übernimmt die Pflegekasse als Sachleistung. Außerdem legt sie den Kompressionsstrumpf an – das verordnet der Hausarzt, und die Krankenkasse zahlt. Und einmal pro Woche kommt eine Betreuungskraft für zwei Stunden Gesellschaft und Haushalt – abgerechnet über den Entlastungsbetrag.

Frau K. zahlt nichts aus eigener Tasche. Ihre Tochter kann wieder durchatmen.

Was Sie tatsächlich selbst zahlen

In vielen Fällen zahlen Familien in Ludwigsfelde für ambulante Pflege zuhause nichts aus eigener Tasche – wenn der Bedarf innerhalb der Kassenbudgets liegt. Ein ehrliches Erstgespräch zeigt, ob das bei Ihrer Situation möglich ist.

Wenn ein Eigenanteil anfällt, erklären wir das vor Vertragsabschluss – transparent, schriftlich, ohne Überraschungen auf der Rechnung. Und wir schauen gemeinsam, wie alle drei Leistungstöpfe (Pflegekasse, Krankenkasse, Entlastungsbetrag) so kombiniert werden, dass möglichst wenig übrig bleibt.

Fazit: Mehr drin, als die meisten wissen

  • Pflegekasse zahlt Pflegegeld oder Sachleistungen – oder beides kombiniert
  • Ab Pflegegrad 1 gibt es 131 € Entlastungsbetrag extra – jeden Monat
  • Krankenkasse zahlt medizinische Leistungen zusätzlich und unabhängig
  • Viele Familien zahlen am Ende wenig oder nichts aus eigener Tasche
  • Nicht abgerufenes Budget verfällt – rufen Sie ab, was Ihnen zusteht

Was steht Ihnen zu? Wir rechnen es gemeinsam durch.

Kostenlose Erstberatung in Ludwigsfelde – per WhatsApp oder Telefon.